§ 1 Vertragsgegenstand; Geltungsbereich

  1. Hagen Busch (Anbieterdaten siehe Impressum) ist Anbieter des B2B-Internetportals www.Busch-Maschinenhandel.de (nachfolgend Anbieter oder Portal genannt) und bietet Kunden über dieses Portal den Erwerb von neuen Waren und gebrauchten Waren (Gebrauchtwaren), insbesondere Maschinen und Zubehör an.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kunden mit dem ersten Zugriff auf die im Portal bereitgehaltenen Inhalte, Waren und Leistungen. Diese AGB werden durch den Datenschutzhinweis jeweils in seiner aktuellen Fassung im Portal ergänzt.
  3. Gegenbestätigungen von Kunden unter Hinweis auf ihre eigenen Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Individuelle Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.
  4. Die Kunden sind berechtigt, die im Portal bereitgehaltenen Internetdienste sowie die angebotenen Waren nach den folgenden Bestimmungen zu erwerben und zu nutzen.

§ 2 Nutzungsvoraussetzungen; Registrierung; Zustandekommen von Verträgen über den Erwerb von Waren und Leistungen

  1. Voraussetzung für den Erwerb von Waren auf www.Busch-Maschinenhandel.de ist die Registrierung des Kunden. Der Kunde füllt hierzu ein Registrierungsformular online aus und sendet dieses an den Anbieter, wobei er die Geltung dieser AGB durch Mausklick anerkennt. Zur Registrierung als Kunde sind ausschließlich Unternehmer und Unternehmen berechtigt. Dies sind ausschließlich natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die die angebotenen Waren in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit erwerben.
  2. Die Präsentation der Waren im Portal stellt kein bindendes Angebot dar. Erst die Bestellung einer Ware oder Leistung durch den Kunden ist ein bindendes Angebot im rechtlichen Sinne.
  3. Der Kunde hat die Möglichkeit per Mausklick Waren auszuwählen und in seinen Warenkorb zu legen. Solange sich die Waren oder Leistungen in seinem Warenkorb befinden, hat der Kunde jederzeit die Möglichkeit seine getroffene Auswahl zu erweitern, zu verändern oder zu löschen. Erst mit dem Absenden des vollständig ausgefüllten Bestellformulars gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab.
  4. Durch Anklicken des Buttons “drucken” hat der Kunde die Möglichkeit, die verbindlich abgegebene Bestellung auszudrucken.
  5. Nach Verlassen der Bestellebene bleibt die Bestellung des Kunden im Internet für ihn abrufbar. Der Anbieter speichert und verwendet die ihm so übermittelten Angaben zur Abwicklung des gewünschten Kaufvertrages.
  6. Der Anbieter bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich (Bestellbestätigung). Die Bestätigung erfolgt an die vom Kunden im Bestellformular angegebene E-Mail-Adresse. Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Kundenangebotes dar, sondern soll den Kunden nur darüber informieren, dass seine Bestellung beim Anbieter eingegangen ist. Ein Vertrag kommt bei einem Warenkauf erst dann zustande, wenn der Anbieter die bestellte Ware an den Kunden versendet und den Versand an den Kunden mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigt hat. Über Waren aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Versandbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Vertrag zustande.

§ 3 Gegenstand und Form der Erfüllung (Abholung oder Lieferung); Liefer- und Leistungszeit

  1. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Ware vom Kunden am Sitz des Anbieters oder nach Bestimmung des Anbieters von einem anderen Ort in der Bundesrepublik Deutschland auf eigene Kosten abzuholen.
  2. Sofern zwischen Anbieter und Kunden eine Lieferung vereinbart wird, erfolgt die Lieferung von Waren grundsätzlich ab dem Lager des Anbieters an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Der Anbieter ist darüber hinaus berechtigt, die Waren auch von jedem anderen Ort aus an den Kunden zu versenden.
  3. Leistungstermine oder -fristen (Abhol- oder Liefertermine), können verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden.
  4. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die dem Anbieter die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Anbieters oder deren Unterlieferanten eintreten –, hat der Anbieter auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Anbieter, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  5. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Anbieter von seiner Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Anbieter nur berufen, wenn er den Kunden unverzüglich benachrichtigt.
  6. Sofern der Anbieter die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit des Anbieters.
  7. Der Anbieter ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Kunden nicht von Interesse.
  8. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Anbieters setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
  9. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist der Anbieter berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

§ 4 Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Anbieters verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

§ 5 Preise; Verpackungs- und Versandkosten; Transportkosten; Abrechnungsdaten

  1. Die angegebenen Preise gelten jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und im Falle der Lieferung zuzüglich der angegeben Verpackungs- und Versand- bzw. Transportkosten. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
  2. Der Anbieter ist berechtigt, die ihm übermittelten Daten, soweit für das Inkasso erforderlich, an Dritte weiter zu leiten.

§ 6 Zahlung

  1. Soweit nicht anders vereinbart, hat der Kunde Vorkasse zu leisten. Die Leistung des Anbieters erfolgt in diesem Fall erst nach dem endgültigen Erhalt des vollständigen Kaufpreises zuzüglich aller etwaig angefallener Steuern und Nebenkosten wie Versand- und Transportkosten.
  2. Soweit die zwischen Anbieter und Kunden eine Zahlung auf Rechnung vereinbart wurde, sind die Rechnungen des Anbieters 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Der Anbieter ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Anbieter berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
  3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Anbieter über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst und der Betrag auf dem Konto des Anbieters endgültig gutgeschrieben wurde.
  4. Gerät der Kunde in Verzug, so ist der Anbieter berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Kunde eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch den Anbieter ist zulässig.
  5. Wenn dem Anbieter Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem Anbieter andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist der Anbieter berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Der Anbieter ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
  6. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Im Falle von Zahlung auf Rechnung werden bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Anbieter aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, dem Anbieter die folgenden Sicherheiten (§ 7 Abs. 2-5) gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
  2. Die Ware bleibt Eigentum des Anbieters. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Anbieter als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-)- Eigentum des Anbieters durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Anbieter übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-)Eigentum des Anbieters unentgeltlich. Ware, an der dem Anbieter (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
  3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Anbieter ab. Der Anbieter ermächtigt ihn widerruflich, die an den Anbieter abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
  4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum des Anbieters hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Anbieter seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Anbieter die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
  5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

§ 8 Sachmängelgewährleistung

  1. Gebrauchte Waren werden unter Ausschluss jeglicher Sachmängelgewährleistung geliefert.

     

  2. Neue Waren werden frei von Fabrikations- und Materialmängeln geliefert; die Frist für die Geltendmachung der Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferung der Waren.
  3. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Anbieters nicht befolgt, Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängel der Waren, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.Der Kunde muss der Kundendienstleitung des Anbieters Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Anbieter unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

     

  4. Der Kunde muss der Kundendienstleitung des Anbieters Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Anbieter unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

     

  5. Im Falle einer Mitteilung des Kunden, dass die Waren einen Mangel aufweisen, verlangt der Anbieter nach seiner Wahl und auf seine Kosten, dass.
    1. das mangelhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung an den Anbieter geschickt wird
    2. der Kunde das mangelhafte Teil bzw. Gerät bereithält und ein Service-Techniker des Anbieters zum Kunden geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Kunde verlangt, dass Nachbesserungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann der Anbieter diesem Verlangen entsprechen, wobei ausgetauschte Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen des Anbieters zu bezahlen sind.
  6. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
  7. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
  8. Soweit nicht anders vereinbart, stehen Ansprüche wegen Mängel gegen den Anbieter nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.

§ 9 Rechtsmängelgewährleistung

  1. Gebrauchte Waren werden unter Ausschluss jeglicher Rechtsmängelgewährleistung geliefert.

     

  2. Für gelieferte neue Ware gilt: Der Anbieter wird den Kunden und dessen Abnehmer wegen Ansprüchen aus Verletzungen von Urheberrechten, Marken oder Patenten freistellen, es sei denn, der Entwurf eines Liefergegenstandes stammt vom Kunden. Die Freistellungsverpflichtung des Anbieters ist betragsmäßig auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens begrenzt.

    Zusätzliche Voraussetzung für die Freistellung ist, dass dem Anbieter die Führung von Rechtsstreiten überlassen wird und dass die behauptete Rechtsverletzung ausschließlich der Bauweise der Liefergegenstände des Anbieters ohne Verbindung oder Gebrauch mit anderen Waren zuzurechnen ist.

  3. Der Anbieter hat wahlweise das Recht, sich von den in Abs. 2 übernommenen Verpflichtungen dadurch zu befreien, dass er entweder
    1. die erforderlichen Lizenzen bezüglich der angeblich verletzten Patente beschafft

      oder

    2. dem Kunden einen geänderten Liefergegenstand bzw. Teile davon zur Verfügung stellt, die im Falle des Austausches gegen den verletzenden Liefergegenstand bzw. dessen Teil den Verletzungsvorwurf bezüglich des Liefergegenstandes beseitigen.

§ 10 Haftung; Haftungsbegrenzung und Haftungsausschluss des Anbieters

  1. Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
  2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein vom Anbieter garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Kunden gegen solche Schäden abzusichern.
  3. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in § 10 Abs. 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens des Anbieters entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  4. Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 11 Datenschutz

  1. Der Anbieter hat umfassende technische wie auch organisatorische Vorkehrungen getroffen, um die vertrauliche und ausschließlich zweckbestimmte Behandlung von Daten sicherzustellen. Der Missbrauch durch rechtswidrige Handlungen Dritter kann jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
  2. Der Anbieter verpflichtet sich, die bei der Bestellung gespeicherten Daten lediglich zu vertraglichen Zwecken zu nutzen und ansonsten nicht an außenstehende Dritte weiterzugeben, sofern hierzu keine behördlich angeordnete Verpflichtung besteht oder der Kunde nicht ausdrücklich sein Einverständnis erklärt hat.
  3. Der Anbieter verpflichtet sich, alle Mitarbeiter, die mit der Vertragserfüllung betraut sind, auf die strenge Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften zu verpflichten.

§ 12 Urheber- und Schutzrechte

  1. Sämtliche Grafiken und Texte im Portal unterliegen dem Urheberrecht / Copyright und dürfen nicht, auch nicht teil- oder auszugsweise, veröffentlicht, anderen zugänglich gemacht oder in sonstiger Weise genutzt oder veröffentlicht werden.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, die auf dem Portal enthaltenen Urheberrechtsvermerke oder andere Hinweise auf derartige Rechte weder zu entfernen noch unkenntlich zu machen.

§ 13 Informationen im elektronischen Geschäftsverkehr; Ausschluss von § 312e Abs. 1, Satz 1, Nrn. 1-3, Satz 2 BGB

  1. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, diese AGB in wiedergabefähiger Form im Downloadbereich des Portals als Datei herunterzuladen und zu speichern.
  2. Dem Kunden stehen auf dem Portal umfangreiche Informationen über die Nutzungsmöglichkeiten und die Nutzungsweise des Portals zur Verfügung. Im Übrigen wird die Anwendung von § 312e Abs. 1, Satz 1, Nrn. 1-3, Satz 2 BGB ausgeschlossen.

§ 14 Allgemeines; Anwendbares Recht; Gerichtsstand; Teilnichtigkeit

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Der ausschließliche Gerichtsstand ist Darmstadt in der Bundesrepublik Deutschland. Der Anbieter ist daneben berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(2) Der deutsche Vertragstext dieser AGB und ihrer Bestandteile besitzt im Zweifelsfall Vorrang gegenüber Übersetzungen in anderen Sprachen.

(3) Die ergänzenden Bestandteile dieser AGB können sämtlich im Portal unter folgender URL abgerufen werden: http://www.Busch-Maschinenhandel.de.

(4) Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen.

(5) Diese AGB treten an die Stelle aller früheren AGB und ersetzen diese.

 
§ 15 CE Informationen
 
  1. Einige der von uns angebotenen Artikel benötigen ggf. eine CE-Markierung. Artikel, die nicht mit einer CE-Markierung versehen sind, werden unter folgenden Voraussetzungen verkauft: alle Käufer, die am Import in die EU interessiert sind oder innerhalb der EU die Artikel verkaufen oder einsetzen möchten, sind verpflichtet, die Geräte gemäß der gesetzlichen Bestimmungen und der EU-Richtlinien umzurüsten und zu kennzeichnen. Dies gilt insbesondere für alle sicherheitsrelevanten Vorkehrungen. Die Missachtung dieser Vorkehrungen kann zu Verletzungen und sogar zum Tod führen. Jeder Käufer verpflichtet sich, die zuständigen Behörden und Institutionen zu kontaktieren, um die Umsetzung und die Gewährleistung der CE-Richtlinien durchzuführen. Es können keinerlei Ansprüche gegenüber den Verkäufern bezüglich der CE-Kennzeichnungspflicht gemacht werden.
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Hagen Busch